Es ist mittlerweile alles schon fast, aber leider noch nicht ganz, normal.
Hier die aktuellen Maßnahmen:
Gottesdienste: Wir bitten Sie beim Betreten und Verlassen der Kirche, sowie beim Kommuniongang eine FFP2 Maske zu tragen. Auf den Plätzen dürfen sie ohne Maske mitfeiern, wir empfehlen die Maske aber, wenn man sehr eng zusammensitzt.
Volksgesang ist möglich.
Wir bitten Sie beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.
Begräbnisse und Wachtgebete sind in der Kirche und im Freien möglich.
Taufen und Trauungen sind erlaubt.
Pfarrcafe und andere Veranstaltungen im Pfarrsaal sind erlaubt. Auch hier gilt die Maskenpflicht bis Sie auf ihrem Platz sitzen.
Wenn Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, den Gottesdienst zuhause via Fernsehen, Radio oder Internet mitzufeiern.
Kanzlei: Die Pfarrkanzlei ist wieder zu den Kanzleizeiten für sie da.
Pfarrer Ewald Mussi steht für persönliche Gespräche nach Anmeldung oder auch telefonisch zur Verfügung: 0676-8742-6666
Aufgrund der hohen Infektionszahlen gibt es seitens der Bundesregierung eine Verschärfung der Maßnahmen. Dies betrifft auch die Kirche. Hier die aktuellen Maßnahmen:
Gottesdienste: Wir bitten Sie während des gesamten Gottesdienstes eine FFP2 Maske zu tragen.
Volksgesang ist möglich.
Wir bitten Sie beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.
Begräbnisse und Wachtgebete sind in der Kirche und im Freien möglich. Es besteht Maskenpflicht.
Taufen und Trauungen sind erlaubt.
Pfarrcafe und andere Veranstaltungen im Pfarrsaal sind erlaubt. Auch hier gilt die Maskenpflicht bis Sie auf ihrem Platz sitzen.
Wenn Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, den Gottesdienst zuhause via Fernsehen, Radio oder Internet mitzufeiern.
Kanzlei: Die Pfarrkanzlei ist wieder zu den Kanzleizeiten für sie da.
Pfarrer Ewald Mussi steht für persönliche Gespräche nach Anmeldung oder auch telefonisch zur Verfügung: 0676-8742-6666
Seitens der Bundesregierung wurden die Maßnahmen mit 5.3.2022 gelockert. Dies betrifft auch die Kirche. Hier die aktuellen Maßnahmen:
Gottesdienste: Die FFP2- Maske muss nur mehr beim Betreten, Verlassen sowie beim Kommunionempfang getragen werden. (ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren). Es gibt keinen Mindestabstand mehr und es dürfen alle Plätze besetzt werden. Wir empfehlen bei großen Gottesdiensten eine Maske zu tragen.
Volksgesang ist möglich.
Wir bitten Sie beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.
Begräbnisse und Wachtgebete sind in der Kirche und im Freien möglich. Es besteht keine Maskenpflicht, das Tragen der Maske ist besonders bei großen Begräbnissen empfohlen.
Taufen und Trauungen sind erlaubt.
Pfarrcafe und andere Veranstaltungen im Pfarrsaal sind erlaubt.
Wenn Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, den Gottesdienst zuhause via Fernsehen, Radio oder Internet mitzufeiern.
Kanzlei: Die Pfarrkanzlei ist wieder zu den Kanzleizeiten für sie da.
Pfarrer Ewald Mussi steht für persönliche Gespräche nach Anmeldung oder auch telefonisch zur Verfügung: 0676-8742-6666
Nach dem Lockdown gibt es wieder ein paar Erleichterungen. Bei den Gottesdiensten dürfen alle mitfeiern! Es gilt in der Kirche die FFP2 Maskenpflicht und ein 1 Meter Abstand. Dies gilt auch für Begräbnisse , Wachtgebete und Taufen.
Der Besuch religiöser Veranstaltungen gehört zu den sozialen Grundbedürfnissen und bleibt daher erlaubt. Das heißt, dass jeder (egal ob geimpft oder ungeimpft) zum Gottesdienst kommen darf!
Gottesdienste dürfen unter folgenden Bedingungen gefeiert werden: Die FFP2- Maske muss während des gesamten Gottesdienstes getragen werden – dies gilt auch im Freien. (ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren). 1 Meter Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Wir bitten sie, sich nur auf die markierten Plätze zu setzen.
Volksgesang ist mit Maske möglich.
Wir bitten Sie beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.
Begräbnisse und Wachtgebete sind in der Kirche und im Freien möglich. Auch das Requiem kann stattfinden. Auch hier gilt Maskenpflicht und 1-Meter-Abstandregel.
Taufen und Trauungen sind ab 13. Dezember wieder erlaubt. (FFP2-Maskenpflicht und 1-Meter-Abstand).
Alle, die einen liturgischen Dienst ausüben, müssen 3 G entsprechen.
Wenn Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, den Gottesdienst zuhause via Fernsehen, Radio oder Internet mitzufeiern.
Unsere Kirche soll immer ein Ort des Gebetes sein. Aus diesem Grund laden wir sie ein, die Kirche zu besuchen und in Stille stellvertretend für die gesamte Gemeinde zu beten.
Kanzlei: Die Pfarrkanzlei ist wieder zu den Kanzleizeiten für sie da.
Pfarrer Ewald Mussi steht für persönliche Gespräche nach Anmeldung oder auch telefonisch zur Verfügung:
0676-8742-6666
Aufgrund des aktuellen Lockdowns gibt es erneut neue Einschränkungen für unser gemeinsames Feiern. Die positive Nachricht zuerst, wir dürfen weiterhin Gottesdienste feiern und jeder darf mitfeiern! Es gilt in der Kirche wieder die FFP2 Maskenpflicht und ein 2 Meter Abstand. Dies gilt auch für Begräbnisse und Wachtgebete.
Hier nun die genauen Regeln ab 22.11.2021:
Der Besuch religiöser Veranstaltungen gehört zu den sozialen Grundbedürfnissen und bleibt daher erlaubt. Das heißt, dass jeder (egal ob geimpft oder ungeimpft) zum Gottesdienst kommen darf!
Gottesdienste dürfen unter folgenden Bedingungen gefeiert werden: Die FFP2- Maske muss während des gesamten Gottesdienstes getragen werden – dies gilt auch im Freien. (ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren). 2 Meter Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Wir bitten sie, sich nur auf die markierten Plätze zu setzen.
Volksgesang ist mit Maske möglich.
Wir bitten Sie beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.
Begräbnisse und Wachtgebete sind in der Kirche und im Freien möglich. Auch das Requiem kann stattfinden. Auch hier gilt Maskenpflicht und 2-Meter-Abstandregel.
Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns nicht möglich und müssen verschoben werden.
Alle, die einen liturgischen Dienst ausüben müssen 3 G entsprechen.
Wenn Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, den Gottesdienst zuhause via Fernsehen, Radio oder Internet mitzufeiern.
Unsere Kirche soll immer ein Ort des Gebetes sein. Aus diesem Grund laden wir sie ein, die Kirche zu besuchen und in Stille stellvertretend für die gesamte Gemeinde zu beten.
Kanzlei: Die Pfarrkanzlei bleibt während des Lockdowns geschlossen. Während der üblichen Kanzleizeiten sind wir für sie telefonisch erreichbar.
Pfarrer Ewald Mussi steht für persönliche Gespräche nach Anmeldung oder auch telefonisch zur Verfügung:
0676-8742-6666
Leider steigen die Zahlen schnell an und es gibt derzeit einen Lockdown für Ungeimpfte. (laut Medienberichten ab nächster Woche für alle) Deshalb gibt es wieder mehr Einschränkungen für unser gemeinsames Feiern. Es gilt in der Kirche wieder die FFP2 Maskenpflicht. Dies gilt für alle Feiern, auch Taufen, Begräbnisse oder Wachtgebete.
Hier nun die genauen Regeln bis 21.11.2021:
Der Besuch religiöser Veranstaltungen gehört zu den sozialen Grundbedürfnissen und bleibt daher erlaubt. Das heißt, dass jedeR (egal ob geimpft oder ungeimpft) zum Gottesdienst kommen darf!
Gottesdienste dürfen normal gefeiert werden. Es ist kein Mindestabstand mehr vorgeschrieben, wir empfehlen aber, so gut es geht, Abstand zu halten. Grundsätzlich gilt FFP2 Maskenpflicht in allen Kirchen. Wir empfehlen auch, getestet in die Kirche zu kommen, einfach um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Volksgesang ist mit Maske möglich.
Wir bitten Sie beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.
Begräbnisse und Wachtgebete sind in der Kirche und im Freien möglich. Auch das Requiem kann stattfinden. Auch hier gilt Maskenpflicht.
Taufen und Trauungen sind möglich. Es gelten die obigen Regeln für Gottesdienste. Es muss im Vorfeld eine Gästeliste mit Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.
Alle, die einen liturgischen Dienst ausüben müssen 3 G entsprechen.
Für Veranstaltungen im Pfarrsaal, wie z.B.: Pfarrcafe gilt die 2G Regel.
Wenn Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, den Gottesdienst zuhause via Fernsehen, Radio oder Internet mitzufeiern.
Unsere Kirche soll immer ein Ort des Gebetes sein. Aus diesem Grund laden wir sie ein, die Kirche zu besuchen und in Stille stellvertretend für die gesamte Gemeinde zu beten.
Kanzlei: Die Öffnungszeiten entnehmen sie bitte der Gottesdienstordnung. Für den Besuch der Pfarrkanzlei gilt FFP2 Maskenpflicht.
Pfarrer Ewald Mussi steht für persönliche Gespräche nach Anmeldung oder auch telefonisch zur Verfügung:
0676-8742-6666
Leider steigen die Zahlen schnell an. Deshalb gibt es wieder mehr Einschränkungen für unser gemeinsames Feiern. Es gilt in der Kirche wieder die FFP2 Maskenpflicht. Dies gilt für alle Feiern, auch Taufen, Begräbnisse oder Wachtgebete.
Hier nun die genauen Regeln:
Gottesdienste dürfen normal gefeiert werden. Es ist kein Mindestabstand mehr vorgeschrieben, wir empfehlen aber, so gut es geht, Abstand zu halten. Grundsätzlich gilt FFP2 Maskenpflicht in allen Kirchen.
Volksgesang ist mit Maske möglich.
Wir bitten Sie beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.
Begräbnisse und Wachtgebete sind in der Kirche und im Freien möglich. Auch das Requiem kann stattfinden. Auch hier gilt Maskenpflicht.
Taufen und Trauungen sind möglich. Es gelten die obigen Regeln für Gottesdienste. Es muss im Vorfeld eine Gästeliste mit Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.
Unsere Kirche soll immer ein Ort des Gebetes sein. Aus diesem Grund laden wir sie ein, die Kirche zu besuchen und in Stille stellvertretend für die gesamte Gemeinde zu beten.
Kanzlei: Die Öffnungszeiten entnehmen sie bitte der Gottesdienstordnung.
Pfarrer Ewald Mussi steht für persönliche Gespräche nach Anmeldung oder auch telefonisch zur Verfügung:
0676-8742-6666