Wir bitten um eine Anmeldung mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Tauftermin in der Pfarrkanzlei.
Mitzubringen sind:
Geburtsurkunde des Kindes
Geburtsurkunden und Heiratsurkunde der Eltern
wenn kirchlich verheiratet auch Trauungsschein
Taufschein der Patin / des Paten, wenn sie / er außerhalb unserer Diözese getauft wurde
Der Taufpate / die Taufpatin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst katholisch sein (nicht ausgetreten).
Er / sie soll ein Leben führen, das dem christlichen Glauben entspricht und bereit und fähig sein, den Täufling auf seinem weiteren Lebensweg zu begleiten und in seinem Glauben zu fördern. Der Pate / die Patin soll die Eltern in ihrer Verantwortung unterstützen, daher ist es nicht möglich, dass ein Elternteil das Patenamt selbst übernimmt.